Die aktuelle Autonomie-Reform
Warum braucht es eine Reform des Südtiroler Autonomiestatuts? Im Jahr 2001 erfolgte eine Reform der italienischen Verfassung. Das Wesen dieser Reform war föderalistisch und im Sinne des Landes Südtirol. Alles, was nicht ausdrücklich dem Staat vorbehalten ist, sollte in den Zuständigkeitsbereich der Regionen beziehungsweise autonomen Provinzen fallen. Als Gegengewicht zu dieser föderalistischen Entwicklung wirken die sogenannten transversalen Zuständigkeiten des Staates. Diese schaffen einen Interpretationsspielraum für die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs. Über die Jahre hat der Verfassungsgerichtshof in einer zentralistischen Ausrichtung den Spielraum der autonomen Gesetzgebung und Verwaltung in Südtirol nach und nach eingeschränkt. Aus diesem Grund ist die aktuelle Autonomie-Reform notwendig.
Der aktuelle Entwurf des Verfassungsgesetzes
Der Ministerrat hat am 9. April 2025 in Rom den Verfassungsgesetzentwurf zur Autonomiereform gutgeheißen.
- Verfassungsgesetzentwurf zur Autonomiereform (im italienischen Original)
- Begleitbericht zum Verfassungsgesetzentwurf (im italienischen Original)
- Zweisprachige Version des Verfassungsgesetzentwurfes (Dokument des Südtiroler Landtages)
- Zweisprachige Version des Begleitberichts (Dokument des Südtiroler Landtages)
Die weiteren Schritte bis zur Genehmigung im Parlament
Am 12. April wurde der Text des Entwurfs und des Begleitberichts von Regionenminister Roberto Calderoli an den Südtiroler sowie Trentiner Landeshauptmann übermittelt. Diese haben die Dokumente unmittelbar nach Erhalt den Landtagspräsidenten zugeschickt, um diese an die Abgeordneten im Südtiroler und Trentiner Landtag weiterzuleiten.
Der Südtiroler Landtag sowie der Trentiner Landtag haben ihre positiven Stellungnahmen im Sinne des Art. 103 des Autonomiestatuts am 7. Mai 2025 abgegeben. Der Regionalrat Trentino-Südtirol hat in der Folge am 14. Mai 2025 ebenfalls ein positives Gutachten abgegeben. Diese drei Gutachten wurden anschließend dem Ministerratspräsidium sowie dem Minister für regionale Angelegenheiten und Autonomien übermittelt.
Am 12. Juni 2025 tagte die in der Maßnahme Nr. 137 des Südtirol-Paketes vorgesehene “Ständige Kommission für die Probleme der Provinz Bozen“ und gab ebenfalls ein positives Gutachten ab.
- Der von der 137-er Kommission genehmigte Verfassungsgesetzentwurf (im italienischen Original)
Im Anschluss an diese Sitzung fand am gleichen Tag in Rom die Ministerratssitzung statt, in welcher der Verfassungsgesetzentwurf zur Wiederherstellung der Südtirol-Autonomie definitiv genehmigt wurde.
Es wurde vereinbart, dass die Übermittlung an die Republik Österreich nach der ersten der zwei vorgesehenen Lesungen in beiden Kammern des Parlaments erfolgt. So wie es nach der Reform auch künftig vorgesehen ist.
Am 7. Oktober 2025 hat die Kammer den Verfassungsgesetzentwurf in erster Lesung genehmigt. Am 21. Jänner 2026 erfolgte die Genehmigung in erster Lesung im Senat. In zweiter Lesung in der Abgeordnetenkammer wurde der Verfassungsgesetzentwurf am 10. März 2026 genehmigt. Anschließend werden die Dokumente an die Republik Österreich als Bestätigung dafür übermittelt, dass die Autonomie weiterhin Gegenstand des bilateralen Vertragsverhältnisses zwischen Österreich und Italien ist.
Der bisherige Weg der Autonomiereform
Ausgangspunkt für die angestrebte Reform ist die offizielle Erklärung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni die Autonomiestandards, die 1992 zur Streitbeendigungserklärung vor den Vereinten Nationen geführt haben, wiederherstellen zu wollen. Diese wurde am 25. Oktober 2022 im Rahmen der programmatischen Erklärung der Regierung Meloni gemacht.
Gemeinsam mit den vier italienischen Regionen mit Sonderstatut und der autonomen Provinz Trient hat das Land Südtirol einen Verfassungsgesetzentwurf erarbeitet. Darin sind Vorschläge zur Überarbeitung aller Sonderstatute enthalten. Der Verfassungsgesetzentwurf wurde im Oktober 2023 von Landeshauptmann Arno Kompatscher in seiner Funktion als Koordinator der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut offiziell an Ministerpräsidentin Giorgia Meloni überreicht.
Im März 2024 hat Landeshauptmann Kompatscher im Südtiroler Landtag den Verfassungsgesetzentwurf erläutert und die einzelnen Änderungsvorschläge kommentiert. Der Bericht enthält Informationen zur Ausgangslage, den einzelnen Änderungsvorschlägen und zum weiteren Fortgang der Arbeiten.
Anfang Oktober 2024 änderte die römische Regierung ihre Vorgehensweise für die Autonomiereform: Anstatt eines einheitlichen Verfassungsgesetzentwurfes für alle fünf Regionen mit Sonderstatut soll mit jeder Region mit Sonderstatut ein eigener Reformvorschlag verhandelt werden. Den Anfang macht die Region Trentino-Südtirol. Dementsprechend fand am 9. Oktober 2024 eine Aussprache zwischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und dem Landeshauptmann Arno Kompatscher sowie dem Trentiner Landeshauptmann Maurizio Fugatti statt. Dabei wurde vereinbart, dass eine technische Arbeitsgruppe unter der Leitung von Regionenminister Roberto Calderoli einen Vorschlag für die Reform des Sonderstatuts Trentino-Südtirol erarbeitet, welcher innerhalb November 2024 dem Ministerrat zur Genehmigung vorgelegt werden soll.
Bilaterale Verhandlungen
Die technische Arbeitsgruppe hat am 16. Oktober 2024 die Arbeiten aufgenommen und setzt sich zusammen aus dem Regionenminister Roberto Calderoli, dem Landeshauptmann Arno Kompatscher, dem Landeshauptmann Maurizio Fugatti, dem Präsidenten der 12er-Kommission, Marcello Torregrossa, dem Präsidenten der 6er-Kommission, Alessandro Urzì, dem Vertreter der deutschen Sprachgruppe der 6er-Kommission, Meinhard Durnwalder, dem Unterstaatssekretär des Präsidiums des Ministerrates, Alfredo Mantovano, dem Generalsekretär des Präsidiums des Ministerrates, Carlo Deodato, der Abteilungsleiterin der Abteilung Recht und Gesetzgebung, Francesca Quadri, dem Kabinettchef des Regionenministers, Claudio Tucciarelli, sowie den technischen Expertinnen und Experten der autonomen Länder und der Region Daria de Pretis, Eros Magnago, Valeria Placidi und Alberto Pace. Am 16. Dezember 2024 hat die technische Arbeitsgruppe zur Autonomiereform ihre Arbeiten abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden dem Ministerratspräsidium zur weiteren Behandlung übermittelt.
Am 3. April 2025 hat Roberto Calderoli, Minister für regionale Angelegenheiten und Autonomien, den Landeshauptleuten Arno Kompatscher (Südtirol) und Maurizio Fugatti (Trentino) den überarbeiteten Entwurf der Reform vorgelegt. Als nächster Schritt wurde vereinbart, das Verhandlungsergebnis im Ministerrat informell zu genehmigen. Das definitive Dokument wurde am 9. April 2025 offiziell den Landeshauptleuten übermittelt und den Landtagen und dem Regionalrat weitergeleitet.
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Letzte Aktualisierung: 11/03/2026
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